Die Bourgeoisie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aus der mittelalterlichen Gemeinde hervorgeht. Als die Bundesverfassung von 1848 die Gemeinde einführte, um alle Einwohner der Stadt einzubeziehen, waren es geteilte Verantwortlichkeiten und kommunale Vermögenswerte: Die Bourgeoisie und die Gemeinde wurden dann zwei Einheiten, während sie enge Verbindungen aufrechterhielten . Die Bourgeoisie hat ihr Erbe bewahrt, das sie durch ihre Organe verwaltet: die bürgerliche Versammlung und den bürgerlichen Rat.